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Liefer- und Versandbedingungen


(Stand: 1. April 2021)

1. Versandkosten

Der Versand der bestellten Produkte erfolgt innerhalb Deutschlands frei Haus ab einer Bestellung von 12 Flaschen in PTZ-geprüften Postkartons. Wir möchten, dass die Bestellung in jedem Fall unbeschadet bei Ihnen eintrifft. Bei Bestellungen ab 13 Flaschen kann die Lieferung nicht in einem Paket versendet werden. 

- bis 11 Flaschen 5,40 €
- ab 12 Flaschen ohne Versandkosten

2. Lieferung, Mindestbestellmenge bei Versand

2.1. Der Postversand kann nur in Kartons à 1, 2, 3, 6 und 12 Flaschen vorgenommen werden.

2.2. Die Bruchgefahr bei Postversand trägt der Kunde. Schadensersatzansprüche aus Bruch oder anderen Transportschäden sind durch den Kunden unverzüglich direkt beim Versandunternehmen geltend zu machen.

2.3. Bei Ausverkauf des bestellten Produkts wird dem Kunden ein nach Qualität und Preis gleichwertiges Produkt angeboten, soweit ein solches vorhanden ist. Der Kunde ist zur Annahme des gleichwertigen Produkts nicht verpflichtet und kann das Produkt zurücksenden. Die Kosten der Rücksendung trägt die Winzervereinigung Freyburg eG.

2.4. Die Winzervereinigung Freyburg eG ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teilleistungen zu erbringen, wenn und soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Kunde die bestellten Produkte bzw. Leistungen innerhalb von 14 Tagen, beginnend ab der Benachrichtigung, dass die Lieferung erfolgen kann, abzurufen.

2.5. Die Lieferung erfolgt innerhalb von maximal 5 Werktagen, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart ist. Große Hitze, Frost oder Frostgefahr entbinden die Winzervereinigung Freyburg eG von der Einhaltung der Lieferfrist oder des Liefertermins bis zum Eintritt geeigneter Witterung.

2.6. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegungen, Streik oder ähnliche Umstände auch bei Lieferanten der Winzervereinigung Freyburg eG unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die Winzervereinigung Freyburg eG für die Dauer der Behinderung sowie deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die Winzervereinigung Freyburg eG den Kunden unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die Winzervereinigung Freyburg eG auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der WV seitens ihrer Vorlieferanten ist die Winzervereinigung Freyburg eG von ihren Leistungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Hilfs- und Betriebsstoffe getroffen und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Die Winzervereinigung Freyburg eG verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen des Kunden an diesen abzutreten.

2.7. Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können von der Winzervereinigung Freyburg eG dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

2.8. Die Winzervereinigung Freyburg eG wählt die Versendungsart, sofern der Kunde insoweit keine besonderen Anweisungen erteilt hat. Eine Transportversicherung schließt die Winzervereinigung Freyburg eG auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten ab. Mit der Übergabe des Produkts an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers der Winzervereinigung Freyburg eG, geht die Gefahr einschließlich einer Beschlagnahme des Produkts auf den Kunden über. Wird die Winzervereinigung Freyburg eG als Spediteur tätig, gelten soweit zulässig die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen.

2.9. Bei Kauf nach Probe gelten die von der Winzervereinigung Freyburg eG gestellten Proben als Typenmuster. Bei ausverkauften Produkten kann die Winzervereinigung Freyburg eG ein nach Qualität und Preis gleichwertiges Produkt als Ersatz liefern. Der Kunde ist zur Annahme des gleichwertigen Produktes nicht verpflichtet. Er kann das Produkt auf Kosten der Winzervereinigung Freyburg eG zurücksenden. 
2.10. Alle Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei Zustellung durch die DHL erfolgt eine Alterssichtprüfung. Eine Lieferung an Packstationen ist aufgrund des Jugendschutzes nicht möglich.

2.11. Bei Lieferung von Fasswein und Most gilt: Der Kunde muss Fasswein spätestens 6 Wochen nach Vertragsschluss abnehmen und den Abnahmetermin mindestens 2 Tage vorher gegenüber der Winzervereinigung Freyburg eG anzeigen. Der Kunde muss Most spätestens 3 Tage nach Vertragsschluss abnehmen. Ab Vertragsschluss lagern Fasswein und Most bei der Winzervereinigung Freyburg eG auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sobald Fasswein und Most zur Abholung bereitgestellt worden sind. Der Verkauf des Fassweins und des Mosts erfolgt ab „Keller“. Die Füllkosten sowie die Kosten der Aufladung trägt der Kunde. Die im Kaufvertrag über Fasswein angegebene Menge bezieht sich nicht auf das Gebinde (Halbstück, Stück, Fuder, Tank usw.), sondern auf die bei Abnahme sich ergebende Literzahl.